Wir machen das wieder glatt!
Professionelle Reparatur von Hagelschäden
am Fahrzeug – schnell und zuverlässig.
Kontaktieren Sie uns jetzt!


Unkomplizierter Service spart Ihnen Aufwand.
In nur wenigen Schritten ist Ihr Fahrzeug wieder wie neu – ohne Stress, ohne unnötigen Aufwand. Wir begleiten Sie bis zur glücklichen Rückgabe.
Schaden melden
Melden Sie den Hagelschaden Ihrer Versicherung.
Schaden begutachten
Wir begutachten Ihr Auto und führen eine kostenfreie Kalkulation durch.
Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie einen Termin per Telefon, E-Mail oder über das Formular.
Wir reparieren
Wir setzen Ihr Fahrzeug fachgerecht und nach Herstellervorgaben in Stand.
Abholen und glücklich sein
Fahrzeug abholen, glücklich sein und direkt weiterfahren.
Gute Gründe für eine Reparatur bei uns!
Werterhalt
Für den Werterhalt Ihres Fahrzeuges und
eine reibungslose Leasingrückgabe.
Garantie
Die Garantie bleibt dank Originalteilen und der Reparatur laut Herstellervorgaben erhalten.
Rost verhindern
Beschädigte Stellen wie zum Beispiel Lackrisse / Lackabplatzer reparieren und
Rost verhindern.
Aussehen
Ihr Fahrzeug sieht nach der Reparatur
wieder aus wie neu.
Erfahrung
Jährlich tausende reparierte Fahrzeuge – Europaweit vom Kleinwagen bis zum LKW.
Zufriedenheit
Einfacher Ablauf, mit Ersatzwagen oder Tankgutschein.
Häufige Fragen zur Hagelschadenreparatur
Die Dauer der Reparatur hängt von dem vorliegenden Schadensbild ab.
Kleinere Schäden können oft innerhalb von 1-2 Werktagen behoben werden.
Bei größeren Schäden informieren wir Sie gerne hierzu nach einer genauen Schadensbegutachtung.
Ja, Sie sollten den Schaden Ihrer Versicherung melden.
Diese wird Ihnen mitteilen, ob Sie eine Begutachtung direkt bei uns oder anderweitig durchführen lassen müssen. Selbstverständlich können Sie
unabhängig von der Begutachtung des Schadens, Ihre Reparatur bei uns durchführen lassen.
Falls Sie Zweifel an Ihrer anderswo erstellten Schadenskalkulation haben, begutachten wir das Fahrzeug gerne für Sie erneut!
Ja, Ihre Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten vollständig – ohne Auswirkungen auf Ihren Versicherungsbeitrag. Lediglich die Selbstbeteiligung ( falls vorhanden ) ist von Ihnen zu entrichten.
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